Liebe Eltern,
in
naher Zukunft beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Sie und Ihr Kind und
deshalb müssen Sie große Endscheidungen treffen.
Mit
der Notwendigkeit einer Fremdbetreuung stellt sich die Frage:
„Welche
Betreuungsform wünschen wir uns für unser Kind?“
Dazu
gibt es verschiedene Möglichkeiten. Denn so unterschiedlich die Wünsche und
Ansprüche der Eltern sind, so unterschiedlich sind auch die Betreuungsangebote.
Wer
sich für sein Kind eine liebevolle, individuelle und kompetente Betreuung in
einem familiären Rahmen mit einer festen Bezugsperson wünscht, für den ist eine
Tagesmama die richtige Wahl.
Sein
Kind in die Hände einer fremden Person zu geben setzt nicht nur loslassen
können voraus, sondern auch ein hohes Maß an Vertrauen in die betreuende
Tagesmama.
Genauso
wichtig ist es von Anfang an eine Basis aus Sicherheit, Vertrauen,
gegenseitiger Wertschätzung und Verlässlichkeit zu schaffen.
Ein
Kind erforscht, entdeckt und gestaltet ständig seine Welt.
Wir sind auf diesem Weg Begleiter, Zuhörer und
Förderer sowie verlässliche und vertraute Bezugspersonen.
Die Kindertagespflege ist, wie die Kita auch, ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung. Durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt) erfolgt die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung. Die Maßgabe für die Kinderbetreuung durch die qualifizierte Tagesmütter / Tagesväter ist dabei der Bildungsplan unseres Bundeslandes. In einem partnerschaftlichen Verhältnis kontrolliert das Jugendamt die Kindertagespflegestellen, koordiniert Weiterbildungen und ist auch Ansprechpartner für Fragen der Eltern.
In der Kindertagespflege ist die Gruppengröße klein, was aus pädagogischer Sicht für den Entwicklungsprozess für Kinder unten 3 Jahren, ideal ist. Tagesmütter und Tagesväter haben dadurch ausreichend Kapazitäten intensiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Wir bieten einen beständigen Rahmen mit konstanten Bezugspersonen für Ihr Kind.
Die Kosten für die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist vergleichbar mit den Kosten für die Betreuung in der Kita. Eltern haben in der öffentlich geförderten Kinderbetreuung einen Eigenanteil zu bezahlen, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet.